
Regulierung
Die Zugerberg Finanz AG untersteht den Standesregeln für Vermögensverwalter der SRO Polyreg und unterwirft sich deren Kontroll- und Sanktionssystem.
Die SRO PolyReg ist eine anerkannte Selbstregulierungsorganisation nach Artikel 24 des Geldwäschereigesetzes. Sie hat gestützt auf das FINMA-Rundschreiben 2009/1 "Eckwerte zur Vermögensverwaltung" Standesregeln erlassen, die von der FINMA anerkannt worden sind.
Die von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA genehmigten Standesregeln definieren die Standards und die Grundsätze, welche der Vermögensverwalter bei der Ausübung seiner Tätigkeit einzuhalten hat.
Dazu gehören unter anderem:
- Die Pflicht zur Wahrung der Unabhängigkeit und Vermeidung von Interessenkonflikten.
- Die Pflicht zur einwandfreien Geschäftstätigkeit
- Die Pflicht zur ausschliesslichen Tätigung von Anlagen und Transaktionen im Interesse des Kunden
- Treue-, Sorgfalts- und Informationspflichten
- Die Pflicht zur Rechenschaftsablage nach den anerkannten Grundsätzen der Branche
- Dokumentationspflichten
- Die Einhaltung der Pflichten durch die unterstellten Vermögensverwalter wird mit jährlichen Revisionen überprüft.
Die Standesregeln können Sie HIER downloaden.