Zugerberg Finanz Freizügigkeit
Die Freizügigkeitslösungen der Zugerberg Finanz ermöglichen Ihnen, Ihr Vorsorgeguthaben nach Ihren eigenen Kriterien anzulegen.
Folgende Ereignisse können Freizügigkeitsvermögen entstehen lassen: Unterbruch der Erwerbstätigkeit, Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, Scheidung sowie Ende der gesetzlichen Versicherungspflicht.
Eckwerte
Stiftungen
Für die Lösungen der Zugerberg Finanz Freizügigkeit stehen Ihnen zwei Stiftungen zur Verfügung: die Zugerberg Freizügigkeitsstiftung und die Freizügigkeitsstiftung Wildspitz.
Stiftungsrat
Der Stiftungsrat setzt sich mehrheitlich aus unabhängigen Fachkräften und Experten zusammen. Die Geschäftsführung der Stiftungen hat der Stiftungsrat delegiert.
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung der Stiftungen ist der Beratungsgesellschaft für die zweite Säule, Aktiengesellschaft, Basel übertragen.
Prüfungsgesellschaft
Die Revisionsstelle der Stiftungen ist die Deloitte AG, Zürich.
Stiftungsaufsicht
Die Stiftungen halten sich an die Anlagebegrenzungen der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV2). Die Stiftungen sind der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA), Luzern unterstellt.
Anlagecharakter
Aktiv verwaltetes Depot, Bandbreitenmodell
entsprechend der gewählten Anlagestrategie
Anlageform
Einmalanlage
Anlagesumme
Ab 5’000 CHF
Anlageinstrumente
Vorwiegend Einzeltitel
Vermögensverwalter
Zugerberg Finanz