Zugerberg Finanz Freizügigkeit

Die Freizügigkeitslösungen der Zugerberg Finanz ermöglichen Ihnen, Ihr Vorsorgeguthaben nach Ihren eigenen Kriterien anzulegen.
Folgende Ereignisse können Freizügigkeitsvermögen entstehen lassen: Unterbruch der Erwerbstätigkeit, Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, Scheidung sowie Ende der gesetzlichen Versicherungspflicht.

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Wählen Sie Ihr Risikoprofil:

Geringes Risiko
Hohes Risiko

Eckwerte

Stiftungen

Für die Lösungen der Zugerberg Finanz Freizügigkeit stehen Ihnen zwei Stiftungen zur Verfügung: die Zugerberg Freizügigkeitsstiftung und die Freizügigkeitsstiftung Wildspitz.

Stiftungsrat

Der Stiftungsrat setzt sich mehrheitlich aus unabhängigen Fachkräften und Experten zusammen. Die Geschäftsführung der Stiftungen hat der Stiftungsrat delegiert.

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung der Stiftungen ist der Beratungsgesellschaft für die zweite Säule, Aktiengesellschaft, Basel übertragen.

Prüfungsgesellschaft

Die Revisionsstelle der Stiftungen ist die Deloitte AG, Zürich.

Stiftungsaufsicht

Die Stiftungen halten sich an die Anlagebegrenzungen der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV2). Die Stiftungen sind der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA), Luzern unterstellt.

Anlagecharakter

Aktiv verwaltetes Depot, Bandbreitenmodell
entsprechend der gewählten Anlagestrategie

Anlageform

Einmalanlage

Anlagesumme

Ab 5’000 CHF

Anlageinstrumente

Vorwiegend Einzeltitel

Vermögensverwalter

Zugerberg Finanz