Die Freizügigkeitslösungen der Zugerberg Finanz ermöglichen Ihnen, Ihr Vorsorgeguthaben nach Ihren eigenen Kriterien anzulegen. Folgende Ereignisse können Freizügigkeitsvermögen entstehen lassen: Unterbruch der Erwerbstätigkeit, Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, Scheidung sowie Ende der gesetzlichen Versicherungspflicht.
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Wählen Sie Ihr Risikoprofil:
Für die Lösungen der Zugerberg Finanz Freizügigkeit stehen Ihnen zwei Stiftungen zur Verfügung: die Zugerberg Freizügigkeitsstiftung und die Freizügigkeitsstiftung Wildspitz.
Der Stiftungsrat setzt sich mehrheitlich aus unabhängigen Fachkräften und Experten zusammen. Die Geschäftsführung der Stiftungen hat der Stiftungsrat delegiert.
Die Geschäftsführung der Stiftungen ist der Beratungsgesellschaft für die zweite Säule, Aktiengesellschaft, Basel übertragen.
Die Revisionsstelle der Stiftungen ist die Deloitte AG, Zürich.
Die Stiftungen halten sich an die Anlagebegrenzungen der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV2). Die Stiftungen sind der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA), Luzern unterstellt.
Aktiv verwaltetes Depot, Bandbreitenmodell entsprechend der gewählten Anlagestrategie
Einmalanlage
Ab 5’000 CHF
Vorwiegend Einzeltitel, ergänzt durch ETFs und Investmentfonds
Zugerberg Finanz